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BGH, 29.05.2002 - 5 StR 199/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 125 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Landfriedensbruch (Menschenmenge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Landfriedensbruch - Tateinheit - Bedrohung - Beleidigung - Gefährliche Körperverletzung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 125 Abs. 1 Nr. 2; ; JGG § 31 Abs. 2 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 125 Abs. 1 Nr. 2
Voraussetzungen für die Annahme einer "Menschenmenge" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 538
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1993 - 4 StR 187/93
Menschenmenge im Sinne des § 125 Strafgesetzbuch (StGB) - Gefährdung der …
Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 199/02
Diese Personenzahl reicht als solche zur Annahme einer Menschenmenge noch nicht aus, es sei denn, es kämen eine besondere Unübersichtlichkeit am Tatort oder sonstige besondere Umstände hinzu (vgl. BGHR StGB § 125 Menschenmenge 1;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 124 Rdn. 2a m. w. N.), wofür es indes an Feststellungen fehlt.
- BGH, 07.05.2019 - AK 13/19
Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff; …
Sogar eine Gruppe von zehn Personen kann ausreichen, wenn besondere Umstände - insbesondere eine auf die räumliche Enge zurückzuführende Unübersichtlichkeit am Tatort - es für den Außenstehenden unmöglich machen, die Größe der Menge und die von ihr ausgehende Gefahr zu erfassen (BGH…, Urteil vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94, BGHR StGB § 125 Menschenmenge 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 5 StR 199/02, NStZ 2002, 538). - BGH, 05.09.2019 - AK 49/19
Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff; …
Sogar eine Gruppe von zehn Personen kann ausreichen, wenn besondere Umstände - insbesondere eine auf die räumliche Enge zurückzuführende Unübersichtlichkeit am Tatort - es für den Außenstehenden unmöglich machen, die Größe der Menge und die von ihr ausgehende Gefahr zu erfassen (BGH…, Urteil vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94, BGHR StGB § 125 Menschenmenge 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 5 StR 199/02, NStZ 2002, 538).